Neue Einschränkungen für die Verwendung von Diisocyanaten

Die Arbeitnehmer müssen innerhalb 24. August 2023 in der sicheren Verwendung von Diisocyanaten geschult werden.

Mit der Veröffentlichung der EU-Verordnung 2020/1149 wurde die Verwendung und das Inverkehrbringen von Diisocyanaten, als Bestandteile von gefährlichen Stoffen oder in chemischen Gemischen eingeschränkt.

Mit der EU-Verordnung 2020/1149 wurde auch der Anhang XVII der EU-Verordnung 1907/2006 zum REACH geändert.

Was sind Diisocyanate?

Diisocyanate werden als chemische Grundbestandteile in einer Vielzahl von Branchen und Anwendungen eingesetzt. Diisocyanate sind Substanzen, die als chemische Komponenten in Isolierungen (Polyurethan-Schaumstoffe), Dichtungen, Klebstoffen, Farben und Beschichtungen verwendet werden.

Sie sind häufig Auslöser von berufsbedingten Atemwegserkrankungen. Schon geringe Konzentrationen können zu einer Sensibilisierung führen, sowohl durch Einatmen als auch durch regelmäßigen Hautkontakt.

Restriktionen

Die Restriktionen sehen vor, dass die industrielle und gewerbliche Verwendung von Diisocyanaten nach dem 24. August 2023 nicht mehr erlaubt ist.

Die Verwendung ist nur erlaubt, wenn die Gesamtkonzentration an Diisocyanaten weniger als 0,1 Prozent des Gewichts beträgt oder wenn das Personal in der sicheren Verwendung von Diisocyanaten geschult wurde.

Welche Ausbildung braucht es?

Die Ausbildung muss bis zum 24. August 2023 durchgeführt werden und ist vom Arbeitgeber zu garantieren.

Die Schulung muss Anweisungen zum Schutz vor einer Exposition gegenüber dermalen oder eingeatmeten Diisocyanaten am Arbeitsplatz enthalten.

Die konkreten Schulungsinhalte sind bereits in der EU-Verordnung 2020/1149 definiert.

Zudem wird in Abhängigkeit der Verwendung und steigendem Expositionsrisiko gegenüber Diisocyanaten in drei Ausbildungsstufen mit unterschiedlichen Schulungsinhalten unterschieden:

  • Basisschulung (geringes Risiko): für industrielle und gewerbliche Verwender
  • Aufbauschulung (mittleres Risiko): z.B. bei der Verwendung offener Gebinde, in Spritzkabinen, beim manuellen Auftragen mit Pinseln
  • Fortgeschrittenenschulung (hohes Risiko): z.B. beim Versprühen ohne technische Absaugung, offene Handhabung warmer Formulierungen (> 45 °C)

Die Dauer der Schulung ist nicht vorgeschrieben.

Den Abschluss der Schulung bildet ein Test.

Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre erneuert werden.

Jede dieser Schulungen muss von einem Experten für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (z.B. der Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz) oder online durchgeführt werden.

Für mögliche Fragen zur Anwendung und Umsetzung in Ihrem Betrieb steht Ihnen Ihr SYSTENT-Berater gerne zur Verfügung.

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