Interner Notfallplan für Abfallentsorger

Das Augenmerk liegt auf dem Bereich Umwelt.

Seit Dezember 2018 besteht laut Gesetz Nr. 132 vom 01.12.2018 Art. 26-bis für genehmigte Abfalllager und Verwertungsanlagen (z.B. Bauschuttlager, Recyclinganlagen, Betonaufbereitungsanlagen) die Verpflichtung einen internen Notfallplan mit Augenmerk auf die Umwelt auszuarbeiten.

Besonders für Betriebe, die im Umweltschutzmanagement ISO 14001 zertifiziert sind, besteht hier Handlungsbedarf. Es müssen umweltspezifische Ergänzungen zum normalen Notfallplan vorgenommen werden, wie zum Beispiel eine Beschreibung der Auswirkungen auf die Umwelt, die möglichen Wiederherstellungs- oder Vorbeugemaßnahmen bei Umweltschäden.

Das SYSTENT-Umweltschutzteam steht Ihnen gerne zur Seite. Zusätzlich können wir für Sie auch noch alle abfallrelevanten Themen und Genehmigungen kontrollieren. Mit diesem Gesamtpaket zum Thema Abfall können Sie beruhigt Ihrer Tätigkeit nachgehen.

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