Verpackung, Verpackungsgruppen, Verpackungsmengen, Kennzeichnung, Genehmigung, Befreiung, Versenden ... Fragen über Fragen.
Egal ob Absender, Verpacker, Transporteur oder Empfänger – Wenn Sie beim Transport von Gefahrgut auf der Straße involviert sind, müssen Sie die gültigen Vorschriften des ADR anwenden. Mit 1. Januar 2023 muss jedes Unternehmen, das gefährliche Güter versendet, einen ADR-Berater ernannt haben.
Unsere geschulten Gefahrgutbeauftragten sind Experten im Umgang mit den gefährlichen Gütern, beraten die Betriebe diesbezüglich und schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Gefahrstoffen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich ADR im Überblick:
- Erstanalyse, ob das Unternehmen der ADR-Vorschrift unterliegt
- Schulung der Mitarbeiter
- Übernahme der Funktion des Gefahrgutbeauftragten
- Jahresbericht
Das europäische Abkommen über die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße kurz ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) regelt die Verpackung, die Kennzeichnung, das Versenden und den Transport von Gefahrstoffen, mit dem Ziel Mensch und Umwelt zu schützen.
Das Abkommen definiert anhand einer genauen und komplexen Berechnung, welche Betriebe, die gefährliche Güter verpacken, befördern oder umschlagen, den Sicherheitsmaßnahmen unterliegen. Diese Unternehmen müssen einen Gefahrgutbeauftragten haben.