Wissenswertes rund um die elektrische Sicherheit

Das müssen Arbeitgeber wissen.

Risiko:

Elektrizität ist eine der wichtigsten Energieformen und aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Elektrizität ist aber auch gefährlich und bereits ab einer Spannung von 50V und einem Strom von >50mA tödlich, wenn dieser über mehr als 1s über lebenswichtige Organe fließt.
Zudem verfügen Menschen über keine Sinnesorgane zur Erkennung der elektrischen Gefährdung und es fehlt das Gefahrenbewusstsein.

Arbeitgeberverantwortung:

Nicht von ungefähr hat der Gesetzgeber im GvD 81/2008 „Einheitstext zum Arbeitsschutz“ die Verantwortung für den Arbeitgeber in Zusammenhang mit elektrischen Risiken geregelt und eine Reihe von technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen festgelegt, unter anderem:

  • Dokumentation einer Risikobeurteilung zum elektrischen Risiko im Betrieb, auf Baustellen sowie beim Kunden
  • Technischer Schutz vor Freileitungen sowie vor direktem und indirektem Kontakt
  • Schutz vor Entfachung und Verbreitung von Bränden und Brandverletzungen in Folge von gefährlichen Überhitzungen, Lichtbögen und Strahlung
  • Schutz vor Zündung von Explosionen
  • Schutz vor direktem oder indirektem Blitzschlag
  • Qualifikation aller Mitarbeiter, welche elektrischem Risiko ausgesetzt sind (PAV/PES/PEI laut CEI 11/27)
  • Ernennung eines Anlagenverantwortlichen (URI/RI) und Umsetzung der Auflagen bzgl. Arbeitsplan und Einsatzplan laut CEI 11/27
  • Aktuelles Elektroprojekt und Konformitätserklärung laut DM 37/2008
  • Regelmäßige Wartung der gesamten Elektroanlage zur Überwachung aller möglichen elektrischen Risiken durch eine Elektrofachkraft
  • Sicherheitsüberprüfung laut DPR 462/01 von Erdungs- und Blitzschutzanlage sowie explosionsgeschützt ausgeführter Elektroanlage

Neben dem Risiko für das Leben, sind für das Nichtvorhandensein der Gefährdungsbeurteilung zum elektrischen Risiko und unzureichenden Schutzmaßnahmen hohe Strafen für den Arbeitgeber und Betrieb auch nach DPR 231/2001 „Responsabilità amministrativa delle persone giuridiche e delle società“ vorgesehen.

Ursache:

Im Zuge von Analysen und Sicherheitsüberprüfungen haben wir festgestellt, dass bei älteren Elektroanlagen aber auch bei Maschinen und Elektroinstallationen die technischen Mindestanforderungen oft nicht erfüllt sind.
Zwar werden meist die 2- bzw. 5-jährigen Überprüfungen der Erdungs- und Blitzschutzanlage durchgeführt, die zwischenzeitlichen Wartungen der Elektroinstallation inklusive der Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen und insbesondere auch die Berücksichtigung von elektrischen Betriebsmitteln (z.B. Maschinen) kommt häufig zu kurz bzw. wird gar nicht durchgeführt.

Lösung:

Aus diesen Gründen empfehlen wir eine nachweisliche Umsetzung der rechtlichen Mindestanforderungen auch mit Blick auf die ordentlichen Wartungen, Berücksichtigung der elektrischen Betriebsmittel sowie Festlegung der Prozesse und der Verantwortlichkeiten.
Die qualifizierten Elektrofachkräfte von SYSTENT unterstützen Sie gerne in der Planung, der sicherheitstechnischen Überprüfung und der elektrischen Risikobeurteilung.

Ankündigung:

Die EN60204:2009 für die elektrische Ausrüstung von Maschinen wird mit dem 14.09.2021 zurückgezogen, weshalb wir Sie in einem späteren News über die Neuerungen durch die EN60204:2018 informieren werden, aber auch über die häufigsten sicherheitstechnischen Mängel an elektrischen Ausrüstungen.

Möchten Sie mehr über das Thema erfahren?

Kontaktieren Sie unsere/n Berater/in

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