Neue Brandschutzverfahren in Südtirol

Für zahlreiche Betriebe ergeben sich dadurch neue Meldepflichten, Fristen und Betreiberpflichten.

Mit dem Landesgesetz Nr. 4 vom 15.04.2025 und der Durchführungsverordnung Nr. 494/2026 wurden die Brandschutzverfahren in Südtirol an die nationalen Bestimmungen angepasst. Für zahlreiche Betriebe ergeben sich dadurch neue Meldepflichten, Fristen und Betreiberpflichten.

Wer ist betroffen?

Die neuen Bestimmungen gelten für alle Betreiber einer brandschutzpflichtigen Tätigkeit gemäß DPR 151/2011. Dazu gehören beispielsweise:

  • Holzverarbeitungsbetriebe
  • Schlossereien mit mehr als fünf Schweißarbeitsplätzen
  • Lagerhallen ab 1.000 m²
  • Garagen ab 300 m²
  • Hotels mit mehr als 25 Betten
  • sowie weitere im DPR 151/2011 angeführte Tätigkeiten.

Neue Meldungen über SUAP/SUE

Brandschutzpflichtige Tätigkeiten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit über das SUAP/SUE-Portal mittels Brandschutz-ZeMeT gemeldet werden. Für Projekte, Meldungen und weitere Verfahren wurden neue standardisierte Formblätter eingeführt.

Frist für bestehende Tätigkeiten

Betreiber bereits bestehender brandschutzpflichtiger Tätigkeiten müssen die Eckdaten ihrer bestehenden Brandschutzgenehmigung bis spätestens 14.10.2026 mittels beeidigter Bezeugungsurkunde per PEC an die zuständige Gemeinde übermitteln.

Regelmäßige Bestätigung der Brandschutzkonformität

Die Brandschutzkonformität ist künftig regelmäßig durch einen befähigten Brandschutzexperten zu bestätigen und über das SUAP-Portal an die Gemeinde zu übermitteln.

  • Grundsätzlich erfolgt die Bestätigung alle 5 Jahre.
  • Für bestimmte Tätigkeiten gemäß DPR 151/2011 (Nr. 6, 7, 8, 64, 71, 72 und 77) verlängert sich das Intervall auf 10 Jahre.

Erste Bestätigung

Für bestehende Tätigkeiten gelten folgende Fristen:

  • Kategorie C: Erste Bestätigung bis 31.12.2026, sofern die Tätigkeit bereits seit mindestens drei Jahren besteht.
  • Kategorie A und B: Erste Bestätigung bis 15.04.2030.

Weitere Pflichten für Betreiber

Zusätzlich sind Betreiber verpflichtet,

  • sämtliche Brandschutzunterlagen im Betrieb aufzubewahren,
  • Brandschutzeinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren und instand zu halten,
  • Wartungen und Kontrollen zu dokumentieren,
  • Mitarbeitende über Brandgefahren, Schutzmaßnahmen und das Verhalten im Brandfall zu unterweisen,
  • einen Betreiberwechsel innerhalb von 180 Tagen über Brandschutz-ZeMeT zu melden.

Sanktionen

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 3.717 € sowie in schwerwiegenden Fällen die Suspendierung des Betriebs.

Wir unterstützen Sie

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, ob Ihr Betrieb von den neuen Bestimmungen betroffen ist, sowie bei allen erforderlichen Brandschutzmeldungen, Fristen und Dokumentationen. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und sorgen für eine fristgerechte Umsetzung.

Hinweis für AsiX-Anwender

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen werden derzeit in AsiX implementiert. Die entsprechenden Anpassungen und neuen Funktionen werden in den nächsten Tagen über ein Software-Update bereitgestellt.

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