Radon-Risikozonen veröffentlicht
Anfang Februar sind für Südtirol die Radon-Risikozonen die sog. „aree prioritarie“ veröffentlicht worden. Eine Vielzahl an Gemeinden wurden, aufgrund der Messungen der letzten 20 Jahre, als Radon-Risikogemeinden klassifiziert.
Arbeitgeber innerhalb dieser Risikozonen (rote Zonen) müssen innerhalb von 24 Monaten auch an Arbeitsplätzen im Erdgeschoss, eine Jahresmessung mit Radon-Dosimetern durchführen:
- ab Beginn der Tätigkeit am Arbeitsplatz
- ab Bekanntmachung der Risikogebiete (Freitag, 06.02.2026)
Ihr SYSTENT-Arbeitsschutzberater wird mit Ihnen die weiteren erforderlichen Maßnahmen definieren.