Durch die klimatischen Veränderungen ist es nun notwendig für bestimmte Sektoren das Risiko durch Hitze in der Gefährdungsbeurteilung gezielt zu betrachten.
Das Staat-Regionen-Abkommen Nr. 25/69/CR6bis/C7 vom 19 Juni 2025 sieht dies vor, für Arbeitnehmer, welche Temperaturen von mehr als 30 Grad ausgesetzt sind.
Geregelt werden im Abkommen die Sektoren Landwirtschaft, Bau und Logistik.
Wir empfehlen unseren Kunden sich rechtzeitig um die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zu kümmern, denn der nächste Sommer kommt bestimmt. Gerne unterstützen unsere Berater Sie bei der Aktualisierung.