Am 24. Oktober 2024 fand in Bozen die Tagung zur neuen Europäischen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 statt, organisiert von der SYSTENT GmbH. Die Veranstaltung richtete sich hauptsächlich an Maschinenhersteller und bot eine umfassende Übersicht über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Branche.
Die Rechtsanwältin Esther Pomella führte durch die verschiedenen Rechtsakte, die mit der Maschinensicherheit in Verbindung stehen, darunter die Verordnung (EU) 2019/1020, die seit dem 16. Juli 2021 in Kraft ist. Ein besonderes Augenmerk lag auf der Maschinenverordnung (EU) 2023/1020, die am 20. Januar 2027 in Kraft tritt.
Wichtige Themen in diesem Teil waren unter anderem:
- Die Definition des Begriffs "wesentliche Veränderung"
- Die Definitionen von Sicherheitsbauteil und Sicherheitsfunktion
- Die Definition der Wirtschaftsakteure
- Die Berücksichtigung von künstlicher Intelligenz und Cybersecurity in Bezug auf die Sicherheit der Maschinen
- Die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine, insbesondere bei kollaborativen Roboteranwendungen
- Digitale Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen.
- Die Haftung des Herstellers
Abschließend beantwortete Esther Pomella Fragen aus dem Publikum, unter anderem auch zum Kauf von Maschinen aus dem Ausland
Andrea Menini, Produktsicherheitsberater bei SYSTENT GmbH, sprach über die wichtigsten Änderungen in der Umsetzung der neuen Verordnung. Dabei wurden folgende Punkte hervorgehoben:
- Die veränderte Struktur der Verordnung
- Der Gegenstand und Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Konformitätsbewertung
- Steuerung und Software
- Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit
- Hochrisikomaschinen
- Sicherheitsbauteile
- Dokumente
Die Tagung bot den Teilnehmern eine wertvolle Gelegenheit, sich über die neuen Regelungen zu informieren und sich auf die kommenden Änderungen vorzubereiten. Zum Abschluss gab es noch einen Umtrunk, welcher von den Teilnehmern genutzt wurde, um sich untereinander auszutauschen.