Zielgruppe
Vorgesetzte
Zugangsvoraussetzungen
- Die Teilnehmer haben die Grundausbildung und die spezifische Ausbildung (nach Beschluss 221/21. Dez. 2011) erfolgreich absolviert.
- Absprache mit paritätischem Komitee - sofern vorhanden - mindestens 15 Tage vor Schulungsbeginn
- Bedingung zur Ausstellung der Zertifikate für die Teilnehmer laut Beschluss der Staat-Regionen-Konferenz Nr. 221 vom 21 Dez. 2011, 90 % der Anwesenheit.
Schulungsinhalte
- Hauptfiguren der betrieblichen Dienststelle für Arbeitsschutz: Aufgaben, Pflichten, Verantwortungen.
- Beziehungen zwischen den verschiedenen internen und externen Hauptfiguren der betrieblichen Dienststelle für Arbeitsschutz.
- Bestimmung und Erkennung der Risikofaktoren.
- Unfälle und Beinaheunfälle.
- Kommunikationstechniken und Sensibilisierung der Arbeitnehmer, besonders der neu Eingestellten, Leiharbeiter, Ausländer.
- Betriebliche Risikobewertung, mit Bezug zum Arbeitsumfeld, in dem der Vorgesetzte tätig ist.
- Feststellung der technischen, organisatorischen und Verfahrens-, Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen.
- Methoden zur Ausübung der Überwachungsfunktion auf die Arbeitnehmer bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen und betrieblichen Arbeitssicherheitsvorschriften und der Benutzung, der ihnen zu Verfügung gestellten persönlichen und kollektiven Schutzmittel.