Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz

Fälligkeiten von Schulungen, Überprüfung von Arbeitsmitteln, Kontrollen in den Betrieben in Südtirol - das müssen Sie wissen!

Betreuung Arbeitsschutz

Wie wahrscheinlich fast alle, haben auch wir unsere Tätigkeit stark eingeschränkt, in der Überzeugung damit einen Beitrag zur Bewältigung dieser Gesundheitskrise zu leisten. Trotzdem sind wir weiterhin für Sie erreichbar und unterstützen Sie, wenn auch nicht in gewohnter Form, sondern mittels verschiedener technischer Hilfsmittel. Für dringende Einsätze vor Ort stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Fälligkeiten Schulungen

Mit dem Protokoll zur Reglementierung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus am Arbeitsplatz vom 14.03.2020 wurden die Fälligkeiten der Weiterbildungen für die Leiter der Dienststelle, Vorgesetzte, Staplerführerscheine, Kranführerscheine u.a. bis auf weiteres aufgeschoben. Wir bieten trotzdem weiterhin einige unserer bewährten sowie betriebsspezifische Schulungen als Webseminare an. Wenn Sie die Zeit für Fortbildung nutzen wollen, kontaktieren Sie uns einfach.

Fälligkeiten Überprüfungen

Mit dem D.L. Nr. 18 vom 17.03.2020 wurde festgelegt, dass die periodischen Überprüfungen von Druckbehältern, Hebemitteln, Erdungsanlagen, Spielplätzen u.a, sofern keine besondere Gefahr besteht, aufgeschoben werden sollen. Dieser Aufschub gilt derzeit bis zum 15.06.2020.

Kontrollen in Südtirol

Wir empfehlen dringend allen Betrieben die derzeit geöffnet haben, eine Dokumentation der getroffenen Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung der Verbreitung des COVID-19 als Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, da bereits erste Betriebe in Südtirol vom Inspektorat kontrolliert wurden. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem eigens dafür entwickelten Hilfsmittel. Mehr Informationen

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Kontaktieren Sie unsere/n Berater/in

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