Das neue Landesgesetz Nr. 4 vom 15. April 2025 regelt die allgemeinen Brandschutzverfahren in Südtirol grundlegend neu.
Dies bringt eine deutliche Stärkung der brandschutztechnischen Überprüfung in Südtirol. Besonders relevant sind:
- die regelmäßige Bestätigung der Brandschutzkonformität durch einen Techniker
- die verpflichtende digitale Meldung aller relevanten Vorgänge über SUAP
- und die verstärkte Kontrolltätigkeit des Brandschutzamtes.
Derzeit gilt es auf die Durchführungsbestimmungen zu warten, da für alle diese Maßnahmen noch Detailinformationen fehlen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.