Brandschutzverfahren neu geregelt

Das neue Landesgesetz Nr. 4 vom 15. April 2025 regelt die allgemeinen Brandschutzverfahren in Südtirol grundlegend neu.

Dies bringt eine deutliche Stärkung der brandschutztechnischen Überprüfung in Südtirol. Besonders relevant sind:

  •    die regelmäßige Bestätigung der Brandschutzkonformität durch einen Techniker
  •    die verpflichtende digitale Meldung aller relevanten Vorgänge über SUAP
  •    und die verstärkte Kontrolltätigkeit des Brandschutzamtes.

Derzeit gilt es auf die Durchführungsbestimmungen zu warten, da für alle diese Maßnahmen noch Detailinformationen fehlen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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