Für sichere Materialseilbahnen

Unser Beitrag zur neuen DIN EN 17639:2025-07

Nach fast zehn Jahren intensiver Zusammenarbeit ist das Normprojekt für die Sicherheit von Seilbahnen für den Transport von Material und eigens benannten Personen erfolgreich abgeschlossen: Die neue DIN EN 17639:2025-07 wurde veröffentlicht – und wir durften im Normausschuss einen aktiven Beitrag leisten.

Warum diese Norm wichtig ist

Materialseilbahnen sind unerlässlich für den Zugang zu abgelegenen Bergregionen, etwa für die Versorgung von Schutzhütten, Berghütten oder schwer erreichbaren Baustellen. Sie transportieren Güter – und in bestimmten Fällen auch speziell benannte Personen wie Betreiber, Familienangehörige, Wartungspersonal oder Rettungskräfte.

Diese Anlagen:

  • fahren mit niedrigen Geschwindigkeiten (bis 4 m/s),
  • sind nur wenige Male täglich in Betrieb,
  • und sind nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt.

Trotz ihrer speziellen Nutzung müssen sie höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Genau hier setzt die neue EN 17639:2025 an.

Was regelt EN 17639:2025?

Die Norm definiert umfassende Sicherheitsanforderungen für Materialseilbahnen, die gelegentlich auch Personen befördern dürfen.

Sie adressiert eine Vielzahl relevanter Risiken, darunter:

  • Mechanische Gefahren: Quetschungen, Entgleisungen, strukturelle Ausfälle
  • Elektrische Gefahren: Ausfälle, Stromschlag
  • Umwelteinflüsse: Schnee, Wind, Eis, Blitzschlag, Steinschlag, Lawinen
  • Betriebssicherheit: Not-Aus-Systeme, Kommunikation, Rettungskonzepte
  • Menschliche Faktoren: Ergonomie, Zugänglichkeit für Wartungspersonal

Ein besonderer Vorteil: Die Norm bietet einen klar strukturierten Rahmen, der die Einhaltung regulatorischer Vorgaben für Hersteller, Betreiber und Behörden vereinfacht.

Entstanden aus einem europäischen Gemeinschaftsprojekt

Ausgangspunkt war eine Initiative der Alpenvereine in Deutschland, Österreich und Südtirol, daraus entwickelte sich ein europäisches Normprojekt unter CEN/TC 242, begleitet von:

  • Nutzervertretern
  • Behörden (u. a. das Amt für Seilbahnwesen der Provinz Bozen)
  • Herstellern
  • technischen Fachexperten

Wir selbst waren über unseren Kunden SEIK in der Arbeitsgruppe vertreten und konnten unser Know-how im Bereich Maschinensicherheit einbringen.

Ein bedeutender Schritt für Europas Bergregionen

Das Ergebnis ist eine innovative Norm, die die Lücke schließt, zwischen:

  • reinen Materialseilbahnen (Maschinenrichtlinie) und
  • Seilbahnen für den allgemeinen Personentransport (EU-Seilbahnverordnung).

Sie schafft damit erstmals einen klaren, sicheren und finanzierbaren Rahmen, um Materialseilbahnen mit eingeschränkter Personenbeförderung sicher und rechtskonform zu betreiben – ein großer Gewinn für Betreiber, Behörden und die Sicherheit in alpinen Regionen.

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