Punkteführerschein am Bau

Was Unternehmen und Selbstständige im Bau- und Baunebengewerbe ab 1.Oktober 2024 erwartet.

Wer braucht den Punkteführerschein?

Ab 01. Oktober 2024 wird für alle Unternehmen und Selbstständige, die auf zeitweiligen oder mobilen Baustellen (lt. GVD 81/08, Art. 89, Komma 1) tätig sind, der Punkteführerschein (lt. D.L.19 vom 02.03.24 umgesetzt im GvD 81/2008, Art. 27) eingeführt.

Ausgenommen sind Unternehmen, welche eine SOA-Zertifizierung der Kategorie III oder höher vorweisen können.

Was müssen Bauherren beachten?

Bauherren oder Unternehmen, welche Subaufträge vergeben, haben die Pflicht zu überprüfen, ob die beauftragten Unternehmen zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe den Punkteführerschein mit ausreichender Punktezahl (mind. 15) oder die SOA-Zertifizierung vorweisen können.

Wie funktioniert der Punkteführerschein?

Der Punkteführerschein startet bei 30 Punkten und darf die 15 Punkte nicht unterschreiten. Unternehmen oder Selbstständige mit weniger als 15 Punkten, dürfen keine neuen Tätigkeiten mehr auf zeitweiligen oder mobilen Baustellen aufnehmen. Es dürfen lediglich bereits begonnene Aufträge zu Ende geführt werden. Halten sich diese Unternehmen nicht daran, dann riskieren sie eine Verwaltungsstrafe zwischen 6.000 und 12.000€. Zudem werden sie für 6 Monate von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen.

Wann werden Punkte abgezogen?

Unternehmen oder Selbstständigen werden Punkte (die Anzahl variiert je nach Vergehen) abgezogen, bei Arbeitsunfällen oder wenn bei einer Überprüfung durch die Kontrollorgane festgestellt wird, dass die erforderlichen Unterlagen aus dem Arbeitsschutz wie z.B. POS-Plan fehlen. Diese Unterlagen müssen vor Ort zugänglich sein.

Punkteführerschein Bau

Wie erlangt man Punkte?

Nach zwei Jahren ohne Vergehen, werden für jedes weitere Jahr ohne Übertretung 1 Punkt/Jahr hinzugefügt bis zu max. 10 Punkte.
Bis zu 5 Punkte hingegen, erhalten Unternehmen oder Selbstständige welche ein Organisationsmodell lt. GVD 81/08, Art. 30 einführen.
Der Besuch von Schulungen nach GVD 81/08 Art. 37, Komma 7, bringt 5 Punkte.
Die maximale Punktezahl, die erreicht werden kann, ist 30.

Wo und wie erhält man den Punkteführerschein?

Dieser muss vom Arbeitgeber oder vom Verantwortlichen im Unternehmen beim Arbeitsinspektorat angefordert werden, wo er in digitaler Form ausgestellt wird. Dafür braucht es folgende Unterlagen:

  • Eintragung in die Handelskammer
  • Schulungsnachweise der Führungskräfte, Vorgesetzte und Mitarbeiter, sowie der Selbstständigen lt. GVD 81/08 Art. 37
  • gültiges DURC (documento unico di regolarità contributiva)
  • gültiges DURF (Documento Unico di Regolarità fiscale)
  • Gefährdungsbeurteilung (Risikobewertung)

Mit 20. September sind nun die Durchführungsbestimmungen in Kraft getreten: Ihr SYSTENT-Berater unterstützt Sie gerne bei der Überprüfung auf Aktualität der Risikobewertung und der Schulungsnachweise und steht Ihnen bei Fragen zum Punkteführerschein zur Verfügung.

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