Neue Gesetzgebung im Bereich Strahlenschutz

Die Grenzwerte für die Radonkonzentration am Arbeitsplatz wurden gesenkt.

Am 27. August 2020 ist die Gesetzesverordnung Nr. 101 vom 31. Juli 2020 in Kraft getreten und damit ist die Richtlinie 2013/59/Euratom vor Auslaufen der Umsetzungsfrist auch von Italien in die nationale Gesetzgebung integriert worden.

Sie sieht eine Regelung für den Gesundheitsschutz von Personen vor, die ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, eine Förderung der nuklearen Sicherheit der Anlagen und neue Regeln für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Für die Südtiroler Unternehmen sind die Festlegungen hinsichtlich der natürlichen Strahlungsquellen relevant, weil in unterirdischen oder halbunterirdischen Arbeitsbereichen hohe Radonkonzentrationen möglich sind. Die geltenden Grenzwerte für Radon wurden zudem von 500 Bq/m³ auf 300 Bq/m³ gesenkt. Wird dieser Wert überschritten sind Sanierungsmaßnahmen durch die neu definierte Radonfachkraft erforderlich. Führt keine Sanierung zum Erfolg muss die Exposition durch eine Strahlenschutzfachkraft überwacht werden.
Unsere Erfahrung hat aber gezeigt, dass in vielen Fällen die Grenzwerte schon mit geringstem Aufwand einhaltbar sind.

Neu sind auch die Bestimmungen für spezifische radioaktive Baumaterialien bei denen der Hersteller oder Importeur in der EU im Rahmen der Leistungserklärung nach Bauprodukteverordnung verpflichtet ist Strahlenschutzgrenzwerte einzuhalten.

Was ist zu tun?

Quellen mit ionisierender Strahlung:
Nach alter Gesetzgebung war es schon verpflichtend diese Quellen (Röntgenapparate, Messgeräte mit radioaktiven Quellen ...) durch einen staatlich anerkannten Strahlenschutzexperten regelmäßig prüfen zu lassen. Änderungen oder Anpassungen an die neue Gesetzgebung werden somit vom Strahlenschutzexperten durchgeführt.

Natürliche Strahlung durch Radon:
Wurde im Unternehmen eine Ganzjahresmessung durchgeführt die Radonkonzentration ist dabei unter 300 Bq/m³ geblieben, ist kein unmittelbarer Handlungsbedarf vorhanden, soweit keine baulichen Änderungen die Durchlüftung der Bereiche geändert oder eine andere Eintrittsmöglichkeit für Radon geschaffen wurden.

Liegen die Werte über dem neuen Grenzwert sind zusätzliche Verbesserungen erforderlich, um die Werte dauerhaft einzuhalten.
Für eine fachmännische Unterstützung und/oder eine spezifische Beratung steht das Bauphysikteam gerne zur Verfügung.

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